VNV Normenverkündung

    D0111-R01 | Querschnittsdienst in der Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit

    Kurzbeschreibung

    Der Dienst unterstützt das Verkünden und Bekanntmachen von Normen sowie sonstigen Veröffentlichungen (vor allem Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen) und das notwendige Vorbereiten durch die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes. Das notwendige Erstellen der Urschrift erfolgt zentral für alle Ressorts durch die Schriftleitung. Die Verkündung stellt allen am Verkündungsprozess beteiligten Parteien und Personen die dazu notwendigen Kernfunktionalitäten zur Verfügung.

    Kernfunktionalitäten

    • Schriftgut entgegennehmen und aufbereiten: Das für die Verkündung vorgesehene Schriftgut wird entgegengenommen und aufbereitet.
    • Finale Fassung abstimmen: Die finale Fassung wird mit den beteiligten Parteien abgestimmt.
    • Schriftgut signieren: Das zu verkündende, abgestimmte Schriftgut wird durch Bundesministerin oder Bundesminister des jeweils federführenden Ressorts, durch Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler signiert und durch das BfJ gesiegelt.
    • Urschrift erstellen: Im Falle von Gesetzen wird durch die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes die Urschrift eines Normentextes erstellt (§58 GGO).
    • Gesetze zur Ausfertigung zuleiten: Die gegengezeichnete Urschrift muss an das Bundespräsidialamt zur Ausfertigung (Zeichnung) durch den Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin gem. §59 GGO zugeleitet werden. Diese Zuleitung wird unterstützt.
    • Gesetze verkünden und der Öffentlichkeit bereitstellen: Es wird ermöglicht, dass die Schriftleitung die amtliche Verkündung im Bundesgesetzblatt gem. § 60 GGO veranlasst.
    • Archivierung und Normendokumentation vorbereiten: Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die verkündete Norm beweiswerterhaltend und dauerhaft im Dienst Aufbewahrung abgelegt und außerdem an die Normdokumentation abgegeben.

    Diensteschnittstellen

    Abgrenzung

    Der Dienst umfasst nicht die Erstellung von Normen (Normengestaltung), die Archivierung Aufbewahrung oder die Normendokumentation.

    Informatorische Ergänzungen aus Maßnahmen- und Lösungslandkarte (u.a. aus Portfolio GIB, IT-Rahmenkonzept, VITD-Produktkatalog)

    • IT-Maßnahme (bzw. IT-Verfahren): Einführung elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes (E-Verkündung) [Programm Dienstekonsolidierung, BMJV; Status: laufend]
    • IT-Lösung(en): E-Verkündung [BMJ; Status: in Umsetzung (VITD-Produktkatalog); Nutzungsverpflichtung: ja (ITRK2019)]