VNG Normengestaltung
D0106-R01 | Querschnittsdienst in der Domäne Elektronische Verwaltungsarbeit
Kurzbeschreibung
Der Dienst unterstützt beim Planen, Erstellen, Bearbeiten, Abstimmen und Prüfen von Normentwürfen (u. a. Gesetze, Verordnungen). Kern ist ein Textverarbeitungsprogramm, das bei der Erstellung rechtsförmlicher Texte unter Einhaltung der Vorgaben des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit (HdR) unterstützt und das einen strukturierten Datenexport (z. B. LegalDocML.de, BundOL.DTD) für die Weiterverarbeitung der Daten in der Verkündung sowie entsprechenden Datenimport aus der Normendokumentation ermöglicht. Der Dienst unterstützt außerdem den Normsetzungsprozess im Sinne eines verfassungsorganübergreifenden Workflows.
Kernfunktionalitäten
- Textverarbeitung bereitstellen: Normentwürfe können mit geeigneten rechtsförmlichen Strukturvorlagen in einem Editor erstellt werden.
- Kommentar-, Versionierungs- und Vergleichsfunktion bereitstellen: Zur Erstellung und Überarbeitung eines Normentwurfes steht eine Kommentarfunktion zur Verfügung. Für Änderungen und für die Zusammenarbeit sind Versionierungsfunktionen, Dokumentenvergleichsfunktionen wie Synopsen und Parallelansichten sowie Änderungsverfolgung verfügbar.
- Strukturierungswerkzeuge bereitstellen: Normentwürfe folgen rechtsförmlichen Strukturierungsvorgaben, die von Werkzeugen unterstützt werden.
- Normen prüfen: Der Normentwurf wird hinsichtlich struktureller und nicht-struktureller Vorgaben der Rechtsförmlichkeit und Gesetzesfolgen geprüft.
- Arbeitshilfen verwalten: Die Erstellung und Überarbeitung von Normentwürfen unterstützen digital aufbereitete Arbeitshilfen.
- Workflow etablieren: Ein Workflow beschreibt die notwendigen und empfohlenen Arbeitsschritte zur Erstellung einer Norm und unterstützt die Koordination der beteiligten Akteure auf Seiten Bundesregierung, Deutscher Bundestag und Bundesrat unter Beachtung von gegebenen Terminen und Fristen.
- Informationen veröffentlichen: Informationen zu Regelungsvorhaben werden über ein öffentlich einsehbares Gesetzgebungsportal veröffentlicht.
Diensteschnittstellen
- Norm übergeben: Eine abgestimmte Norm kann an den Dienst Normenverkündung übergeben werden.
- Gesetzgebungsverfahren planen und durchführen: Die Workflow-Funktionalität wird in Verbindung mit der Planung, Termin- und Fristüberwachung sowie der elektronischen Zuleitung des Dienstes Politikplanung zur Verfügung gestellt.
- Rechtsinformationssystem anbinden: NeuRIS (Fachdienst außerhalb der DK/NMO) wird angebunden, um auf bestehendes Bundesrecht zuzugreifen und in Verbindung mit dem Dienst Normenverkündung einen Gesetzgebungskreislauf zu bilden.
- Schnittstellen zu Infrastrukturdiensten: Identity-Access-Management; Standard-Arbeitsplatz und Ultramobile IT; Betriebsplattform und Netze.
Abgrenzung
Der Dienst umfasst die förmliche Rechtsetzung von Gesetzen (GG, Art. 80 (1)) und Rechtsverordnungen (GG, Art. 80 (2)). Weitere Normen wie Vorschriften, Beschlüsse, Bekanntmachungen, Regelungen, Richtlinien, Standards werden nur zum Teil abgedeckt.
Informatorische Ergänzungen aus Maßnahmen- und Lösungslandkarte (u.a. aus Portfolio GIB, IT-Rahmenkonzept, VITD-Produktkatalog)
- IT-Maßnahme (bzw. IT-Verfahren): 1. Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes (E-Gesetzgebung) [BMI; Status: laufend]; 2. eNorm [BMJ, Status: Umsetzung abgeschlossen]
- IT-Lösung(en): 1. E-Gesetzgebung [BMI; Status: in Umsetzung (VITD-Produktkatalog); Nutzungsverpflichtung: ja (ITRK2016)]; 2. eNorm [BMJ; Status: laufend; Nutzungsverpflichtung: ja, bis zur Ablösung durch E-Gesetzgebung (ITRK2017)]
