Zusammenfassung
Die Dienstelandkarte der Gemeinsamen IT des Bundes (Dienstelandkarte GIB bzw. DLK-GIB) gibt eine Übersicht über die gemeinsamen Geschäftsfähigkeiten der Bundesverwaltung, die mit der Gemeinsamen IT des Bundes jetzt und in Zukunft unterstützt werden sollen. Sie kann im übertragenen Sinne als „Soll-Bebauungsplan“ der Gemeinsamen IT des Bundes verstanden werden. Die Dienste sind fachlich logische Einheiten, die vorgeben, für welche Funktionalitäten aus strategischen oder wirtschaftlichen Gründen behördenübergreifende IT-Lösungen konzipiert, entwickelt, bereitgestellt und genutzt werden sollen. In Abgrenzung zum Dienst ist eine IT-Lösung ein konkret nutzbares (technisches) System und realisiert einen oder auch mehrere Dienste.
Die Dienstelandkarte GIB beinhaltet für jeden Dienst eine Beschreibung in Form eines Dienstesteckbriefs sowie für jede Dienstedomäne eine visuelle Übersicht in einer grafischen „Landkarte“. Die Dienstelandkarte GIB unterstützt das wesentliche Ziel der Dienstekonsolidierung, welches im Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2015 zum Grobkonzept IT-Konsolidierung Bund (s. 1, S. 33) formuliert wurde:
„Ende 2025 sollen in den zentralen IT-Dienstleistern für gleiche Funktionalitäten jeweils nur noch maximal zwei Basisdienste bzw. zwei Querschnittsdienste laufen.“
Mit der Fortführung des Konsolidierungsauftrags der Dienstekonsolidierung (DK) in der Nachfragemanagementorganisation (NMO) wird mit der Dienstelandkarte GIB der grundlegende architektonische Rahmen für die Entwicklung der Gemeinsamen IT des Bundes fortgeschrieben. Der Konsolidierungsauftrag wurde gemäß dem Beschluss Nr. 2018/3 des IT-Rates zur initialen Strategie Dienstekonsolidierung und dem Kabinettsbeschluss vom 6. November 2019 zur Neuorganisation der der IT-Konsolidierung Bund fortgeschrieben. Die Dienstelandkarte GIB baut auf den Inhalten der Strategie Dienstekonsolidierung 2018-20251 und den dort beschriebenen Diensten auf und wird gemäß des Feinkonzepts zur Nachfragemanagementorganisation (NMO) (dort als „Rahmenplanung GIB“ bezeichnet) aktualisiert2. Die Dienstelandkarte GIB unterliegt den strategischen Zielen der IT-Strategie Bund2 und den Vorgaben der Architekturrichtlinie Bund3. Die IT-Bedarfe der Bundesverwaltung sind in derzeit ca. 100 Diensten, 14 Diensteklassen und vier Domänen „E-Government“ (EGOV), „Elektronische Verwaltungsarbeit“ (EVA), „Enterprise Ressource Planning“ (ERP) und „Infrastruktur“ (INF) gebündelt (s. Abbildung 1: Dienstelandkarte GIB mit Diensteklassen).
Abbildung 1: Dienstelandkarte GIB mit Diensteklassen
Die konkrete Zeitplanung von Umsetzungsprojekten (IT-Maßnahmen) und die Festlegung, bis wann IT-Lösungen bereitgestellt werden sollen, erfolgt durch das Management der entsprechenden IT-Programme und die NMO. Informationen über die den Diensten zugeordneten IT-Maßnahmen zur Umsetzung und zu bereits bereitgestellten IT-Lösungen werden informatorisch in den Dienstesteckbriefen bereitgestellt und diesem Dokument angehängt (siehe Anhang A).
Die Ressorts wurden zur vorliegenden Dienstelanbdkarte GIB konsultiert. Eine Ressortabstimmung im Steuerungsgremium NMO hat nicht stattgefunden.
Footnotes
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Bundeskabinett, „Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund,“ BMI, Berlin, 2015. ↩ ↩2
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Hrsg.), „IT-Strategie Bund,“ BMI, Berlin, 2023. ↩ ↩2
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BMI - Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, „Architekturrichtlinie für die IT des Bundes (Vers. 2020),“ BMI, Berlin, 2020. ↩
